Neue Lohnpfändungsfreigrenzen, neue P-Kontofreigrenzen gem. § 850c ZPO ab 1.7.2024

Bitte beachten: Die neuen Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO für den 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025

Liebe Gläubiger(vertreter),
liebe Schuldner(vertreter),
liebe Drittschuldner(vertreter),

beachten Sie bitte, dass die neuen Lohnpfändungstabellen zum 1.7.2024 anzuwenden sind.

Möchten Sie sich diese kostenfrei downloaden, dann finden Sie die Möglichkeit auf meiner Kanzleifachwissen24-Webseite.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen finden Sie ebenfalls dort (bitte die Suchfunktion benutzen).

Gut für Schuldner, nicht gut für Gläubiger und Vollstrecker!

Schauen Sie sich gerne dazu meine neuen Youtube-Videos an.

Zahlreiche weitere Beispiele finden Sie auf meiner Kanzleifachwissen24-Seite hier-klick.

Haben Sie eine schöne Zeit, Sie Lieben, ihr Lieben,

von Konstanze Halt

Auf meinem neuen Youtube-Kanal finden Sie – findest du u. a. auch Videos zur Lohnpfändung und Kontopfändung. Dort sind wir per DU. 🙂