Einfach zuhören und entspannen – Modul H Zwangsvollstreckungsformular 2023

Die weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO, mit Unterscheidung zur Ergänzung, Nachbesserung und Tipp zu Drittauskünften § 802l ZPO

Ihr Lieben!

Habt ihr auch manchmal Probleme mit der weiteren Vermögensauskunft, der Nachbesserung bzw. Ergänzung und der Fristen bzw. Sperrwirkungen. Wann kann frühestens eine erneute Vermögensauskunft abgenommen werden? Welche Gründe gibt es, um die Nachbesserung oder die weitere Vermögensauskunft gem. § 802d ZPO zu bekommen? Was erhält der Folgegläubiger, wenn der Erstgläubiger bereits ein Vermögensverzeichnis in Händen hält? Was ist die normale Frist, um die weitere Vermögensauskunft zu erhalten?

Es geht um Modul H im neuen Zwangsvollstreckungsformular 2023.

Einfach zuhören und entspannen und gerne danach einschlafen. 🙂 So lernt man am besten meiner Erfahrung nach.

Von Herzen für euch – LOVE

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Herzlichst deine Konstanze Halt